Aus dem vergorenen Saft der seltenen blauen Agave, die in Mexiko ausschließlich aus Jalisco, einigen Regierungsbezirken von Guanajuato, Michoacan, Nayarit und Tamaulipas stammen darf, ist Tequila das einzige Getränk mit Schutz der Herkunftsrechte, dessen Ausgangspflanze sieben bis neun Jahre braucht, um geerntet werden zu können und nur unter staatlicher Kontrolle hergestellt wird. Auch der Export unterliegt strengsten Vorschriften und das mexikanische Consejo Regulador de Tequila (CRT) wacht mit Argusaugen darüber, dass nur Tequila mit offiziellem Echtheitszertifikat das Land verläßt.
Ein solch kostbarer Rohstoff weckt natürlich Begehrlichkeiten und so ist nicht immer Tequila drin, wo Tequila draufsteht. Diese leidvolle Erfahrung dürfte die europäische Handelslandschaft in letzter Zeit häufiger gemacht haben, da sie nicht auf die Echtheitszertifikate des CRT geachtet hat und unregistrierte Ware im Umlauf ist, die nicht der NOM (Norma official Mexicana) entspricht und nicht als Tequila verkauft werden darf.
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